Homeoffice-Pauschale Rechner
Berechnen Sie Ihre Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage und 1.260 € pro Jahr.
Maximal 210 Tage anrechenbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG)
Typisch: 5 Tage/Woche × 44 Wochen = 220 Tage
Aktivieren Sie diese Option, um den geschätzten Netto-Steuervorteil nach Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz zu sehen.
45 %
45 % im Homeoffice
100 Tage × 6 € = 600,00 €
600,00 €
pro Jahr (steuerlicher Abzug)
600,00 €
als Werbungskosten absetzbar
Pauschale ≤ 1.230 € – kein Zusatzvorteil ohne weitere WerbungskostenDiese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale ist ein steuerlicher Pauschalabzug für Arbeitnehmer und Selbstständige, die an bestimmten Tagen überwiegend von zu Hause aus arbeiten. Seit 2023 beträgt die Pauschale 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage (1.260 €) pro Jahr. Sie wird als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.
Wie wird sie berechnet?
Die Pauschale ergibt sich aus der Anzahl der Homeoffice-Tage multipliziert mit 6 €. Dabei zählt ein Tag nur dann, wenn Sie an diesem Tag überwiegend (mehr als die Hälfte der Arbeitszeit) von zu Hause aus gearbeitet haben und Ihre erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht haben. Die Pauschale ist auf 210 Tage (1.260 €) pro Jahr begrenzt.
| Zeitraum | Satz pro Tag | Jahreshöchstbetrag |
|---|---|---|
| 2020 – 2022 | 5 €/Tag | 600 € (120 Tage) |
| Ab 2023 | 6 €/Tag | 1.260 € (210 Tage) |
Die Homeoffice-Pauschale entfaltet nur dann eine steuerliche Wirkung, wenn Ihre gesamten Werbungskosten (einschließlich der Pauschale) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € überschreiten. Bei wenigen Homeoffice-Tagen ohne weitere Werbungskosten kann die Pauschale daher wirkungslos verpuffen.
Die Homeoffice-Pauschale kann nicht zusammen mit dem Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer für denselben Tag geltend gemacht werden. Eine Kombination mit der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) ist möglich, wenn kein dediziertes Arbeitszimmer vorhanden ist – zum Beispiel für Lehrkräfte oder Außendienstmitarbeiter.