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Aktivrente Rechner

Berechnen Sie Ihren steuerfreien Einkommensvorteil durch die Aktivrente – gültig ab 01.01.2026 für Rentner in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Ihren Aktivrente-Vorteil berechnen
Bruttogehalt pro Monat
€/Monat
Monat des Renteneintritts
Januar

Januar (Monat 1) = 12 Monate · Dezember (Monat 12) = 1 Monat

Steuersatz einbeziehen

Aktivieren Sie diese Option, um den geschätzten Nettovorteil nach Ihrer persönlichen Einkommensteuer zu sehen.

Erstes Jahr (anteilig)
Steuerfreier Betrag – Eintrittsjahr

min(2.500, 2.000 €) × 12 Monate

24.000,00 €

12 anspruchsberechtigte Monate

Ab dem Folgejahr
Steuerfreier Betrag – Volljahr

min(2.500, 2.000 €) × 12 Monate

24.000,00 €

pro Jahr

Gehalt über 2.000 €/Monat – Teil steuerpflichtig
Steuerfreier Anteil pro Monat

2.000,00 €

steuerfrei pro Monat

Sozialversicherungsbeiträge gelten vollständig weiter

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein ab dem 1. Januar 2026 geltender Einkommensteuerfreibetrag für Rentner, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis weiterarbeiten. Pro Monat sind bis zu 2.000 € des Bruttogehalts steuerfrei – maximal 24.000 € pro Jahr.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Nicht begünstigt sind Minijobber, Selbstständige, Beamte, Freiberufler sowie Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

Freibeträge im Überblick
ZeitraumFreibetragHinweis
Pro Monat2.000 €Nicht übertragbar auf Folgemonat
Pro Jahr (Maximum)24.000 €Anteilig im Eintrittsjahr
Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr
GeburtsjahrRegelaltersgrenze
Vor 194765 Jahre
1947 – 195865 J. 1 M. – 66 J. 4 M.
1959 – 196366 J. 6 M. – 66 J. 11 M.
1964 und später67 Jahre
Sozialversicherungspflicht

Der Aktivrente-Freibetrag wirkt nur auf die Einkommensteuer. Die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) werden weiterhin auf das gesamte Bruttogehalt erhoben. Dies ist bei der Nettoberechnung zu berücksichtigen.

Kein Progressionsvorbehalt

Die Aktivrente unterliegt ausdrücklich keinem Progressionsvorbehalt. Der steuerfreie Arbeitslohn erhöht also nicht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte (z. B. Rentenbezüge). Dies unterscheidet die Aktivrente von manchen anderen steuerfreien Einkommensarten.

Häufige Fragen zur Aktivrente

Quellen & weiterführende Links