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CO2-Steuer Rechner

Berechnen Sie den CO2-Aufschlag auf Ihren Heizstoff- oder Kraftstoffverbrauch nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

Ihre CO2-Abgabe berechnen
Heizungstyp
Jahresverbrauch
kWh

Typisch: 10.000–25.000 kWh/Jahr für ein Einfamilienhaus

Ich bin Mieter

Mieter teilen die CO2-Abgabe seit 01.01.2023 mit ihrem Vermieter (CO2KostAufG).

Berechnungsjahr
Erdgas
CO2-Emissionen

20.000 kWh × 0,201 kg/kWh

4,02 t

t CO₂

aus Ihrem Heizstoffverbrauch

Jahresvergleich
CO2-PreisIhre Kosten
202445 €/t215,27 €
202555 €/t263,11 €
202665 €/t310,95 €
2025 · 55 €/t
CO2-Abgabe 2025

263,11 €

inkl. 19% MwSt.

netto (ohne MwSt.): 221,10 €

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Was ist die CO2-Abgabe?

Die CO2-Abgabe (offiziell: nationaler Emissionshandel) ist eine Abgabe auf fossile Brennstoffe, die in Deutschland seit dem 1. Januar 2021 unter dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhoben wird. Sie gilt für Heizöl, Erdgas, Flüssiggas sowie Benzin und Diesel. Der CO2-Preis wird von Kraftstofflieferanten an die Verbraucher weitergegeben und erscheint als Aufschlag auf die Energiekosten.

CO2-Preise im Zeitverlauf
JahrCO2-Preis (€/t)Hinweis
202125 €/tEinstiegspreis
202230 €/tPlanmäßige Erhöhung
202330 €/tEingefroren wegen Energiekrise
202445 €/tErhöhung nach Pause
202555 €/tWeitere Erhöhung
202655–65 €/tAuktionssystem (55–65 €/t, max. 65 €/t)
Emissionsfaktoren
BrennstoffEmissionsfaktorCO₂ pro Liter
Erdgas0,201 t CO₂/MWh
Heizöl0,266 t CO₂/MWh
Flüssiggas (LPG)0,234 t CO₂/MWh
Benzin (E10)2,37 kg CO₂/L
Benzin (E5/Super)2,40 kg CO₂/L
Diesel2,68 kg CO₂/L

Quelle: BAFA Informationsblatt CO2-Faktoren

CO2KostAufG seit 01.01.2023
Mieter-Vermieter-Aufteilung

Seit dem 1. Januar 2023 teilen Mieter und Vermieter die CO2-Kosten nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Die Aufteilung richtet sich nach der jährlichen CO2-Intensität des Gebäudes in kg CO₂ pro m² beheizter Wohnfläche. Je weniger energieeffizient das Gebäude ist, desto mehr trägt der Vermieter.

CO₂-Intensität (kg/m²/Jahr)MieteranteilVermieteranteil
< 12100 %0 %
12 – < 1790 %10 %
17 – < 2280 %20 %
22 – < 2770 %30 %
27 – < 3260 %40 %
32 – < 3750 %50 %
37 – < 4244 %56 %
42 – < 4738 %62 %
47 – < 5232 %68 %
≥ 525 %95 %
CO2-Abgabe: 0 €
Nicht von der CO2-Abgabe betroffen

Folgende Energieträger sind nicht oder nur eingeschränkt von der CO2-Abgabe betroffen:

Wärmepumpen (Strom) · Holzpellets und Biomasse (erneuerbar) · Solarthermie · Fernwärme aus erneuerbaren Quellen · Zertifizierte E-Fuels und Biokraftstoffe

Häufige Fragen zur CO2-Abgabe

Quellen & weiterführende Links